Ihr Rechtsanwalt Stefan Müller vertritt Sie.
Mit vielen Jahren Erfahrung im Straf- und Jugendstrafrecht sowie im Betäubungsmittel-, Wirtschafts- und Kapitalstrafrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Stefan Müller mit Kompetenz und persönlichem Einsatz – auch in Ihrem Fall!
Zu seinen Aufgaben als Strafverteidiger gehören Beratung und Hilfe, bei:
- Polizeigewahrsam und Festnahme
- Hausdurchsuchung
- Strafvollstreckung und Beschlagnahme
- Vor- und Hauptverfahren am Gericht
- Untersuchungshaft
- Haft und Haftzeitverkürzung
- u.v.m.
RA Stefan Müller ist seit 1999 Fachanwalt für Strafrecht. Profitieren auch Sie von seiner langjährigen Kompetenz als Strafverteidiger.
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